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- Beratung von zugewanderten Fachkräften (insbesondere Pflegefachkräfte, Auszubildende und Ärzte*innen)
- Sprachqualifikation
- Beratung beim Vorhaben zur Einwanderung nach Deutschland im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
- Unterstützung bei Behördengängen
- Unterstützung der Kandidat*innen bei der Erfüllung ihrer beruflichen Anerkennungsbedingungen
- Unterstützung von fachlichen Anerkennungsverfahren
- Vermittlung von zugewanderten Fachkräften
- Beratung von Unternehmen
- Interkulturelle Trainings und Beratungen der Fachkräften in den ersten sechs Monaten